Neues Familien Mitglied

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Sontagsfahrer
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Re: Neues Familien Mitglied

Beitrag von Sontagsfahrer »

"ich widerspreche mal:

womo über 3,5t kosten auch maut soweit ich das mitbekommen habe.

gibt riesen palaver da drum, und welcher multimautpiepsekasten der beste ist, wenn.du da und dort hin fahren möchtest, auch mal rüber nach, aber nicht durch...."

In Deutschland zahlen nur gewerbliche Nutzfahrzeuge Maut
In Österreich alle privat Fahrzeuge über 3,5T Maut, unter 3,5 Vignette
Schweiz weiß ich nicht, aber das weiß Frank sicherlich
Mein Motto:
Geht nicht gibt es nicht, es läut alles will ich nicht hinaus
oder
Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg
Blackypinzi
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Re: Neues Familien Mitglied

Beitrag von Blackypinzi »

Die BALM zieht Dich auch Privat aus dem Verkehr ,wenn das Fahrzueg als LKW zugelassen ist (sogar mit H)

wenn die entsprechende Gewichtsgrenze erreicht ist .

seit 7/2024 ist das LKW grösser zGG 3,5To

Das hilft Dir nicht ,ob Du privat unterwegs bist ,die BALM interessiert nur ob das als LKW zugelassene Fahrzeug

zum Gütertransport geeignet ist. Wenn also innen alles ausgebaut ist ,so das kein Platz zum Transport von Gütern da ist,alles ok

falls genügend Fläche zum Gütertransport da ist hast Du verloren

https://www.toll-collect.de/de/toll_col ... _maut.html


Womozulassung ist z Zt noch mautfrei in dem Gewichtsbereich
kollidiert aber mit H Zulassung

Je nach Tüvprüfer (die haben strengere Anweisungen als früher) macht der aus deinem Pinz
entweder H Kennzeichen
oder Womo beides wäre inzwischen Glücksfall.

LKW Zulassung (es geht nur LKW oder WOMO)mit 4 To zGG ist so mit das ungünstigste was machbar ist
Höhere Tarife als PKW
mautpflichtig
Autostrassen/Fahrtarife ungünstiger ,Sitzplatzanzahl in der Regel auf 2 begrenzt usw Koffer ist ja Ladung
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Lorenz
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Re: Neues Familien Mitglied

Beitrag von Lorenz »

Und dann kommt noch das Theather bei den Schwergewichten mit den Fahrtenscheibern, EG Kontrollgeräte, Fahrerkarte und der ganze Mist. - oder auch nicht. Im Moment sind die Regeln da für unsere Oldies in der EU nicht eindeutig.

In der Schweiz könnte man für annähernd (militärisch) original ausehende Vehikel über 3,5 eine Schwerlast Abgabenbefreiung für Veteranenfahrzeuge beantragen. Direkt an der Grenze. Dann kostet die Durchfahrt gar nix.
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Sontagsfahrer
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Re: Neues Familien Mitglied

Beitrag von Sontagsfahrer »

von Blackypinzi » 18. Mär 2026, 18:43
Die BALM zieht Dich auch Privat aus dem Verkehr ,wenn das Fahrzueg als LKW zugelassen ist (sogar mit H)
wenn die entsprechende Gewichtsgrenze erreicht ist .
seit 7/2024 ist das LKW grösser zGG 3,5To
Das hilft Dir nicht ,ob Du privat unterwegs bist ,die BALM interessiert nur ob das als LKW zugelassene Fahrzeug
zum Gütertransport geeignet ist. Wenn also innen alles ausgebaut ist ,so das kein Platz zum Transport von Gütern da ist,alles ok
falls genügend Fläche zum Gütertransport da ist hast Du verloren.

Das stimmt nicht ganz.
Läßt sich aber von der Maut befreien.
Nicht mautpflichtige Fahrzeuge nach § 1 Absatz 1 Satz 2 BFStrMG

Historisches Fahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I, Zulassung mit Sonderkennzeichen "H" oder Betriebserlaubnis als Oldtimer, Erklärung hobbymäßige/private Nutzung

Hier gefunden:
https://www.toll-collect.de/de/toll_col ... eiung.html
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Gregorix
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Re: Neues Familien Mitglied

Beitrag von Gregorix »

Sontagsfahrer hat geschrieben: 18. Mär 2026, 20:20 von Blackypinzi » 18. Mär 2026, 18:43
Die BALM zieht Dich auch Privat aus dem Verkehr ,wenn das Fahrzueg als LKW zugelassen ist (sogar mit H)
wenn die entsprechende Gewichtsgrenze erreicht ist .
seit 7/2024 ist das LKW grösser zGG 3,5To
Das hilft Dir nicht ,ob Du privat unterwegs bist ,die BALM interessiert nur ob das als LKW zugelassene Fahrzeug
zum Gütertransport geeignet ist. Wenn also innen alles ausgebaut ist ,so das kein Platz zum Transport von Gütern da ist,alles ok
falls genügend Fläche zum Gütertransport da ist hast Du verloren.

Das stimmt nicht ganz.
Läßt sich aber von der Maut befreien.
Nicht mautpflichtige Fahrzeuge nach § 1 Absatz 1 Satz 2 BFStrMG

Historisches Fahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I, Zulassung mit Sonderkennzeichen "H" oder Betriebserlaubnis als Oldtimer, Erklärung hobbymäßige/private Nutzung

Hier gefunden:
https://www.toll-collect.de/de/toll_col ... eiung.html
Stimmt so auch nicht, die BALM hat keine legistische Kompetenz...sie legen das widersprüchliche Gesetz auf einer beliebige Art aus...ist aber meines wissens nach noch nicht durchjudiziert...Es braucht halt jemanden, der streitlustig und finanzstark genug ist um hier mal Klarheit zu schaffen. Das wird dauern
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Re: Neues Familien Mitglied

Beitrag von dahmen.rd »

Gutachten ist fertig und insgesamt 8 Sitzplätze in Verbindung mit dem SAN Shelter sind auch durch.

Bild
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Tatzelwurm
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Re: Neues Familien Mitglied

Beitrag von Tatzelwurm »

wie kommen die den bei der Dekra auf ein Gesamtgewicht von 4100 kg ?
Das hat doch viele Nachteile.
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Re: Neues Familien Mitglied

Beitrag von Blackypinzi »

Na die Zulassung mit dem ZGG ist nicht supi ,ich hoffe Dir istdie Regelung mit der Maut bekannt.

positiv die Eintragung von den Sitzplätzen ww


negativ : Lass deine Fahrgestellnummer doch bitte ändern die lautet 475 .... sonst gibt es irgendwann massiven Ärger weil die nicht stimmt.
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Lorenz
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Re: Neues Familien Mitglied

Beitrag von Lorenz »

Mit Koffer aufgesattelt lt. Gutachten 3.180 kg und dann 1-2 Mann vorne und 8 hinten, das wir halt mit mit 3,5 to nix :-).
dahmen.rd
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Re: Neues Familien Mitglied

Beitrag von dahmen.rd »

Die Fahrgestell Nr war mir noch gar nicht aufgefallen, in den originalen Papieren und den anderen Dokumenten steht überall die richtige, das Fahrzeug wird am Montag über eine Dienstleister angemeldet und wenn die vom Straßen Verkehrsamt die falsche übernehmen ist es nicht mein Problem.
exilfranke
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Re: Neues Familien Mitglied

Beitrag von exilfranke »

Das kannst Du so sehen mit wer das Problem hat. Jedem Tierchen sein Pläsierchen. :)
Blackypinzi
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Re: Neues Familien Mitglied

Beitrag von Blackypinzi »

OMG

Das STVA zieht sich das Gutachten direkt mit allen Daten von der Dekra,(mit der falschen FGST Nummer).
Die werden auch nichts anderes eintragen

sonst bräuchte man ja gar kein GA machen

Wenn die einen Abgleich mit den anderen Papieren machen und das da auffällt
musst Du wieder zur Dekra um das ändern zu lassen
Wenns übersehen wird
und wenn FGST Nummer in der ZB! und 2 und Nummer am Fahrzeug nicht übereinstimmen , da hast Du ein Problem und doppelte Wege.
:roll: :roll:
(man könnte das ja im Vorfeld beim GA Ersteller ändern lassen) :shock:

die Papiere aus Österreich werden im übrigen eingezogen (dann fehlt der Nachweis auch noch)
Antworten