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Weg für neue Kfz-Steuer ist frei

Verfasst: 5. Mär 2009, 06:38
von Robi
Die Reform der Kfz-Steuer ist gesichert: Bund und Länder haben ihren Streit über die Übertragung der Steuerhoheit an den Bund im Vermittlungsausschuss beigelegt. Die Ausgleichszahlung für die Länder wird um 150 Millionen auf knapp 9 Milliarden Euro aufgestockt.

Berlin - Einigung im Vermittlungsausschuss: Bund und Länder haben ihren Streit über die Neuregelung der Kfz-Steuer beigelegt. Dies teilten Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) und der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, am Mittwoch in Berlin nach einer Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bund und Ländern mit. Bis zuletzt umstritten war die Neuregelung des Finanzausgleichs bei der Übertragung der Kfz-Steuerhoheit auf den Bund gewesen.

Die Kfz-Steuer stand bisher den Ländern zu. Nach der Übertragung an den Bund sollten sie als Entschädigung zunächst einen finanziellen Ausgleich von jährlich 8,8 Milliarden Euro erhalten.

Doch den Bundesländern reichte diese Summe nicht aus. Sie beriefen sich auf eine Sondersituation durch das erste Konjunkturpaket der Bundesregierung. Das Paket sieht einen befristeten Erlass der Kfz-Steuer für schadstoffarme Neuwagen vor. Nach Berechnungen der Länder beläuft sich das daraus resultierende Minus auf rund 55 Millionen Euro.

Die Länder bekommen nun vom Bund jährlich 150 Millionen Euro an Ausgleichszahlungen mehr als zunächst vorgesehen. Damit dürfte der endgültigen Verabschiedung der Kfz-Steuerreform, die künftig eine Berechnung nach Hubraum und CO2-Ausstoß vorsieht, nichts mehr im Wege stehen. Kleine, sparsame Autos werden damit bei der Steuer etwas billiger. Für große verbrauchsstarke Wagen soll mehr Steuer fällig werden oder mindestens so viel wie bisher.

Die Reform soll zum 1. Juli in Kraft treten. Die für die Übertragung erforderliche Grundgesetzänderung war bei der jüngsten Sitzung des Bundesrates im Februar nicht umstritten, wurde aber wegen der Finanzierungsfragen aufgeschoben.

Quelle: <a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 22,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>

Verfasst: 5. Mär 2009, 09:39
von Wolfram
Hallo Robi,

weißt Du zufällig auch, für welche Fahrzeuge das dann alles gilt? Also WoMO, LKW, Sonderfahrzeuge auch oder nur PKW?

Und natürlich hier interessant: Historische Fahrzeuge dabei oder nicht?

Gruß

Wolfram

Verfasst: 5. Mär 2009, 10:42
von WolfgangK
Also meines Wissens nach gilt die Steuerreform ab 1. Juli ausschliesslich für Neuwagen.

Verfasst: 5. Mär 2009, 10:55
von Robi
Hallo,

steht auf der verlinkten Seite bei der Berechnung weiter unten:
Das Ergebnis ist die jährlich fällige Kfz-Steuer für alle Neuwagen, die ab dem 1. Juli 2009 zugelassen werden.
Also keine Angst ...

Robi